Heidelberger SPD: Das Zweckentfremdungsverbot kann nicht warten
Die Sozialdemokraten verteidigen ihren Vorschlag gegen die Kritik des Eigentümer-Verbandes "Haus und Grund" - Sie sehen in dem Verbot ein wichtiges Instrument im Handlungsprogramm Wohnen

Uferpromenade des Heidelberger Stadtteils Neuenheim. Foto: dbe
hob. Das beantragte Zweckentfremdungsverbot, das verhindern soll, dass Miet- in Ferienwohnungen umgewandelt werden, sei sowohl verfassungskonform als auch zweckmäßig, um günstigen Wohnraum zu erhalten. Mit dieser Kernaussage reagiert die SPD auf eine Mitteilung des Haus- und Wohnungseigentümerverbandes "Haus und Grund", der den Sozialdemokraten wegen ihres Antrags im Gemeinderat Populismus und Realitätsferne vorgeworfen hatte.
Von 1972 bis 2006 habe es in Heidelberg bereits ein Zweckentfremdungsverbot gegeben, betont SPD-Stadtrat Andreas Grasser. Die Verfassungsmäßigkeit solcher Satzungen sei bereits 1975 vom Bundesverfassungsgericht bestätigt worden. Zudem könne man ein neues Verbot auf die am stärksten betroffenen, zentralen Stadtteile beschränken.
Das Kleinreden der Zahl von mindestens 300 dem Markt entzogenen Mietwohnungen hält die SPD-Fraktion angesichts des angespannten Wohnungsmarkts für "problematisch und falsch". Bei der genannten Zahl handele es sich nur um diejenigen Appartments, die aktuell über das Internetportal Airbnb als Ferienwohnungen angeboten werden. Der Anteil der zweckentfremdeten Wohnungen dürfte in Wirklichkeit noch viel höher liegen. Und das, obwohl kaum neuer Wohnraum geschaffen werde: Von 1995 bis 2014 seien durchschnittlich nur 485 Wohnungen in Heidelberg fertiggestellt worden.
Richtig sei, dass das Zweckentfremdungsverbot kein Allheilmittel ist, um die Probleme des Wohnungsmarktes in den Griff zu bekommen. Es sei aber ein Instrument im Rahmen des "Handlungsprogramms Wohnen", das nach dem Antrag der SPD derzeit von der Verwaltung erarbeitet werde.
"Neubau im unteren und mittleren Preissegment treiben wir insbesondere in Mark Twain Village voran", so SPD-Stadträtin Monika Meißner. Bis aber ein Gesamtkonzept für ein Handlungsprogramm Wohnen vorliege, könne es noch einige Zeit dauern. Meißner: "Deshalb muss das Zweckentfremdungsverbot vorgezogen werden." Die positiven Erfahrungen mit entsprechenden Satzungen in Freiburg, Hamburg oder Berlin dürften nicht einfach vom Tisch gefegt werden.



