Heidelberg: Sollen Besitzer für leerstehende Wohnungen Bußgeld zahlen?
Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum: Ein Heidelberger Gemeinderats-Ausschuss sagt Ja, der andere Nein

Uferpromenade des Heidelberger Stadtteils Neuenheim. Foto: dbe
Von Holger Buchwald
Das Thema Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum polarisiert. Mit neun zu sieben Stimmen sprach sich der Stadtentwicklungs- und Verkehrsausschuss des Gemeinderates am Mittwoch dafür aus, sofort eine entsprechende Satzung zu erarbeiten. Tags zuvor hatte der Bauausschuss den SPD-Antrag noch bei Stimmengleichheit abgelehnt.
Immobilienbesitzer, die ihre Wohnung zu lange leer stehen lassen, könnten mit Bußgeldern belegt werden. Die Umwidmung von Mietwohnungen in Ferienappartements oder anderes Gewerbe wäre verboten. Angesichts des Wohnraummangels in Heidelberg müsse solch eine Satzung schnell erarbeitet werden, forderte SPD-Stadtrat Andreas Grasser. Doch das Baurechtsamt sträubt sich bisher. "Wegen des schwerwiegenden Eingriffs in das Eigentumsrecht nach Artikel 14 Grundgesetz muss die Einführung eines Zweckentfremdungsverbots eindeutig mit Daten und Fakten belegt werden, um nicht durch ein Normenkontrollverfahren angreifbar zu sein", heißt es in einer städtischen Informationsvorlage. Daher sei es wichtig, in einem ersten Schritt erst einmal herauszufinden, wie viele Wohnungen überhaupt als Ferienappartements oder als Domizil für Medizintouristen genutzt werden.
"Ob das jetzt 20 oder 40 Wohnungen sind, ist für uns unerheblich", konterte Grasser. Jede einzelne Wohnung zähle. Laut Landesgesetz müsse nur der Wohnraummangel in einer Stadt nachgewiesen werden, um eine entsprechende Satzung zu erlassen. Und dieser sei in Heidelberg offensichtlich. Zudem bestehe in München schon seit 1972 ein Zweckentfremdungsverbot, ohne rechtliche Probleme. Laut Bundesverfassungsgericht seien solche Satzungen mit dem Eigentumsgrundsatz vereinbar. Jörg Hornung vom Baurechtsamt wies hingegen darauf hin, dass es im letzten Jahr nur 33 Anträge auf Nutzungsänderung von Wohnen in Gewerbe gegeben habe, ebenso viele Hausbesitzer wollten ihre Geschäftsräume in Wohnungen umwidmen.
Sicherlich könne man bei den Auflagen für Ferienwohnungen noch nachjustieren, sagte CDU-Rätin Nicole Marmé: "Wir lehnen es aber ab, gleich das Eigentumsrecht einzuschränken." Auch Wolfgang Lachenauer ("Heidelberger") sieht die Dringlichkeit nicht, warum solch eine Satzung sofort eingeführt werden müsse. Dagegen sagte Hans-Martin Mumm (GAL): "Pro Jahr fehlen in Heidelberg 6000 Wohnungen." Daher müsse man die Eigentümer an ihre Pflicht erinnern, ihre Appartements zu Verfügung zu stellen. Grasser möchte jedenfalls nicht warten, bis die Stadtverwaltung endlich ein Handlungsprogramm Wohnen erarbeitet hat. Bereits im November 2013 habe die SPD einen entsprechenden Antrag gestellt. Doch seitdem habe sich wenig getan.



