Campus-Bahn: Verhandlung am 9. März am Verwaltungsgerichtshof
Universität gegen Land vor Gericht: Die Stadt Heidelberg wartet immer noch auf Antwort vom Regierungspräsidium.

Besonders strittig ist die Trasse durch die Straße "Im Neuenheimer Feld". Foto: Alex
Von Holger Buchwald
Der Streit um die Straßenbahn ins Neuenheimer Feld geht in die entscheidende Phase. "Universität gegen Land" heißt es am 9. März am Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim. Damit kommt es anderthalb Jahre nachdem Uni, Max-Planck-Institut und Deutsches Krebsforschungszentrum Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss eingelegt haben, zur mündlichen Verhandlung. Der VGH hat alle drei Verfahren zusammengelegt. Die wissenschaftlichen Einrichtungen klagen formal gegen den Beschluss des Regierungspräsidiums. In der Sache geht es aber um das Bauvorhaben von Stadt und Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (RNV).
An den Positionen hat sich nichts geändert. Mehrmals hatte Unirektor Bernhard Eitel betont, dass er nicht grundsätzlich gegen eine Straßenbahn ins Neuenheimer Feld sei. Der "einmalige natur- und lebenswissenschaftliche Campus" dürfe aber nicht zerschnitten und kontaminiert werden. Dabei geht es um Befürchtungen, dass die hochempfindlichen Geräte der Wissenschaftler durch Elektrosmog und Erschütterungen beeinträchtigt werden könnten. Die Uni ist aber auch prinzipiell gegen die Trassenführung durch die Straße "Im Neuenheimer Feld" - in direkter Nachbarschaft zum Geologischen und zum Physikalisch-Chemischen Institut. Hätten RNV und Stadt eine Ringerschließung durch den Klausenpfad geplant, könnte die Straßenbahn nach Eitels Meinung schon längst fahren.
Auch der VGH war der Meinung, dass die Anliegen der wissenschaftlichen Einrichtungen nicht ausreichend berücksichtigt worden seien. Die Mannheimer Richter verhängten im Dezember 2014 einen vorläufigen Baustopp. Damit lief der Stadt und der RNV die Zeit davon. Das Problem: Zu diesem Zeitpunkt gingen die Planer davon aus, dass das 37,5 Millionen Euro teure Projekt bis Ende 2019 abgerechnet werden müsse - dem Zeitpunkt, an dem das derzeitige Förderprogramm von Bund und Land ausläuft. Die Universität solle ihre Klage endlich zurückziehen, sonst drohe dem Neuenheimer Feld der Verkehrskollaps, forderte daher Oberbürgermeister Eckart Würzner. Martin in der Beek, Technischer Geschäftsführer der RNV verwies in diesem Zusammenhang auf täglich 7000 Fahrgäste in diesem Bereich. Er ist überzeugt: "Wir könnten mit der Straßenbahn die Anzahl der Passagiere verdoppeln." Und damit den Autoverkehr über den Campus reduzieren.
Die Trasse durch die Straße "Im Neuenheimer Feld" ist für die Beklagten alternativlos. Trotzdem besserten sie noch einmal nach und stellten Änderungsanträge beim Regierungspräsidium. Damit wollten sie den wissenschaftlichen Einrichtungen ihr Entgegenkommen signalisieren. Demnach sollten im Bereich DKFZ und Max-Planck-Institut die Zufahrten geändert werden. Im Hofmeisterweg sollte die Trasse nach Süden verlegt, in anderen Bereichen ein Masse-Feder-System eingebaut werden, um die empfindlichen Geräte der Forscher noch weiter zu schützen. Auch der Elektrosmog sollte minimiert werden. So ist nach den neuen Planungen im Bereich des Physikalisch-Chemischen Instituts ein weiterer Bereich vorgesehen, in dem die Bahnen stromlos fahren können.
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Die Mehrkosten beziffert Stadtsprecher Achim Fischer auf 1,25 bis 1,5 Millionen Euro. Doch gestern sagte er auch, dass das Regierungspräsidium immer noch nicht über die Änderungsanträge entschieden habe. "Wir erwarten die Antwort in den nächsten Tagen", so Fischer - und damit noch vor dem Gerichtstermin im März. Stadt und RNV hoffen nun, dass die VGH-Richter auf dieser neuen Grundlage entscheiden werden.
Der Zeitdruck aber ist erst einmal von dem Nahverkehrsprojekt genommen. Der Bund hat bereits zugesagt, sein Förderprogramm auch über 2019 hinaus noch zu verlängern. Jetzt fehlt nur noch die Zusage vom Land, sich ebenfalls an der Finanzierung zu beteiligen.



