Schwerbehinderte findet in ganz Neuenheim keine passende Wohnung
Trotz Eigenbedarfs: Eine schwerbehinderte Frau wehrt sich erfolgreich gegen eine Wohnungskündigung.
Heidelberg. (lex) Eine schwerbehinderte Mieterin darf auf unbestimmte Zeit in ihrer Wohnung in Heidelberg bleiben, obwohl die pflegebedürftige 90-jährige Mutter des Hauseigentümers dort einziehen wollte. Das hat das Landgericht Heidelberg entschieden und die Räumungsklage der Vermieter abgewiesen. Die Kammer hob damit eine Entscheidung des Amtsgerichts auf, das die Frau dazu aufgefordert
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