Plus Gericht wies Räumungsklage ab

Schwerbehinderte findet in ganz Neuenheim keine passende Wohnung

Trotz Eigenbedarfs: Eine schwerbehinderte Frau wehrt sich erfolgreich gegen eine Wohnungskündigung.

13.08.2024 UPDATE: 13.08.2024 04:00 Uhr 1 Minute, 29 Sekunden
Die Brückenstraße in Neuenheim. Archivfoto: Philipp Rothe

Heidelberg. (lex) Eine schwerbehinderte Mieterin darf auf unbestimmte Zeit in ihrer Wohnung in Heidelberg bleiben, obwohl die pflegebedürftige 90-jährige Mutter des Hauseigentümers dort einziehen wollte. Das hat das Landgericht Heidelberg entschieden und die Räumungsklage der Vermieter abgewiesen. Die Kammer hob damit eine Entscheidung des Amtsgerichts auf, das die Frau dazu aufgefordert

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