Georgische Einbrecherbande soll lange in Haft
Staatsanwältin will georgische Bande für Jahre ins Gefängnis stecken – Anwälte halten diese Forderungen für völlig überzogen

Symbolfoto: dpa
Von Holger Buchwald
Sie betrachteten Heidelberg als großen "Selbstbedienungsladen", davon ist Dorothée Acker-Skodinis überzeugt. Im Prozess gegen die georgische Einbrecherbande, die von Juli bis Dezember letzten Jahres die Pfaffengrunder und Neuenheimer in Angst und Schrecken versetzte, forderte die Erste Staatsanwältin hohe Haftstrafen zwischen dreieinhalb und siebeneinhalb Jahren für die Angeklagten. In wechselnder Besetzung seien die drei Männer und eine Frau für 33 Taten verantwortlich. Den Wert der Beute beziffert die Anklage auf 144.000 Euro.
Es war ein langwieriger Indizienprozess, in dem das Gericht 57 Zeugen befragte. Nach Ende der Beweisaufnahme steht für Acker-Skodinis fest, dass sich die Angeklagten zu einer Bande zusammengeschlossen hatten und nachts auf Beutezug gingen. An mehreren Tatorten haben die Ermittler DNA- oder Fußspuren gefunden, die auf die Georgier schließen lassen. Und auch an einigen Türschlössern hinterließen die Einbrecher charakteristische Spuren, die laut einem Gutachten des Landeskriminalamtes eindeutig auf das Werkzeug zurückzuführen sind, das bei der Festnahme bei ihnen gefunden wurde.
Über die Handy-Daten der Beschuldigten konnte die Polizei Bewegungsprofile erstellen und nachweisen, dass häufig mehrere Telefone der Einbrecherbande in Tatortnähe in Funkzellen eingeloggt waren. "Die Angeklagten waren nicht besonders wählerisch", stellt die Erste Staatsanwältin fest: "Es war ihnen auch egal, ob die Bewohner während der Einbrüche zu Hause waren oder nicht."
Acker-Skodinis macht auch auf die Situation der Geschädigten aufmerksam: "Unter dem Eindringen in die Privatsphäre haben Frauen und Kinder besonders gelitten." Viele Erb- und Erinnerungsstücke seien unwiderruflich verloren. Ihre Beute hätten die Täter mit Päckchen nach Georgien geschickt. Einen Teil fand die Polizei in der Wohnung der Georgier im Schlierbacher Rombachweg.
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Die Angeklagten selbst schweigen zu den Vorwürfen. Ihre Verteidiger behaupten, dass die Ermittler den jeweiligen Beschuldigten allenfalls die Beteiligung an einzelnen Taten nachweisen könnten. Rechtsanwalt Oliver Brinkmann meint sogar, dass sich seine Mandantin nur in einem Fall, in dem sie sich in Tatortnähe aufhielt, der "psychischen Beihilfe" schuldig gemacht habe. Da die 34-jährige Mutter einer 16-jährigen Tochter bereits neun Monate in Untersuchungshaft sitze, müsse sie jetzt freigelassen werden.
Rechtsanwalt Friedrich Demandt ärgert sich ebenso über die "reine Spekulation" der Staatsanwältin und ihre "horrenden Strafforderungen" wie seine Kollegin Iris Lemmler, die auf die schwierige wirtschaftliche Situation in Georgien hinweist. Die Handy-Bewegungsprofile beweisen in den Augen der Verteidiger gar nichts, da die Georgier die Telefone ständig untereinander tauschten und sie keiner Person zuzuordnen seien. Die Bandbreite der Strafanträge reicht von vier Monaten bis zu drei Jahren Haft. Das Urteil wird am Freitag, 23. Oktober, um 14.30 Uhr im Saal 1 des Landgerichts, Kurfürsten-Anlage 15, verkündet.