Altersfeststellung im PHV

Heidelberg nimmt Land in die Pflicht

Jugend- und Ausländerbehörde dürfe nicht zusätzlich belastet werden - Land muss Einrichtung selbst betreiben

13.06.2018 UPDATE: 13.06.2018 16:22 Uhr 1 Minute, 14 Sekunden

Das Patrick-Henry-Village im Südwesten von Heidelberg. Foto: Kay Sommer

Heidelberg. (rnz/mare) Die Landesregierung hat am Mittwoch Eckpunkte über die Altersfeststellung bei angeblich minderjährigen Flüchtlingen und eine mögliche Zentralisierung des Verfahrens festgelegt. Demnach sollen die Betroffenen innerhalb eines Tages alle notwendigen Schritte an einem Ort durchlaufen - und zwar zentral in Heidelberg im Ankunftszentrum im Patrick-Henry-Village (PHV).

Die Stadt hat hierzu nun eine Stellungnahme veröffentlicht, in der das Land für die Durchführung in die Pflicht genommen wird. "Die Gründe für diesen Schritt sind für die Stadt Heidelberg nachvollziehbar", wird Oberbürgermeister Eckart Würzner darin zitiert.

Die Stadt habe den zuständigen Landesminister Manfred Lucha jedoch klar darauf hingewiesen, dass durch diese Verfahrensänderung das Kinder- und Jugendamt sowie die Ausländerbehörde der Stadt Heidelberg nicht zusätzlich belastet werden dürfen.

"Vielmehr muss eine solche Einrichtung vom Land selbst betrieben werden. Die Stadt Heidelberg hat ihr gesetzlich vorgeschriebenes Aufnahmekontingent bei den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UmA) bereits erfüllt", heißt es weiter.

Keinesfalls dürfe durch eine zentralisierte Altersfeststellung auf Heidelberger Gemarkung die Situation entstehen, dass die Stadt plötzlich in der Pflicht ist, die Altersfeststellung für alle UmA im Land selbst durchzuführen oder möglicherweise eine große Zahl UmA vorläufig in Obhut zu nehmen. "Das wurde so vom Land auch bereits zugesagt", hält Würzner abschließend fest.

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Nach den Eckpunkten der beiden zuständigen Minister Lucha und Strobl sollen junge, unbegleitete Flüchtlinge unverzüglich zur Altersfeststellung ins Ankunftszentrum Heidelberg gebracht werden. "Dort erfolgt die Registrierung und erkennungsdienstliche Behandlung und es wird in einem zwischen Jugendamt und Ausländerbehörde abgestimmten Vorgehen die Altersfeststellung durchgeführt", hieß es aus der Landesregierung.

Lässt sich das Alter nicht anhand von Papieren zweifelsfrei klären, betrachten die Jugendamtsmitarbeiter die Flüchtlinge genauer und befragen sie. Die Ausländerbehörde wird über das Ergebnis informiert und kann den Flüchtling bei Bedarf selbst befragen. Bleiben weiter Zweifel, kann am Ende die medizinische Untersuchung stehen. Das Röntgen zur Altersfeststellung ist aber umstritten. 

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