Alter Kohlhof Heidelberg

Das "Oben" hat jetzt eine Konzession

Restaurant in der "finalen Ausbaustufe" - Große Reservierungshürde fällt

25.05.2018 UPDATE: 26.05.2018 06:00 Uhr 1 Minute, 21 Sekunden
Im "Oben" im ehemaligen Alten Kohlhof gibt es jetzt auch Alkohol. Und an drei Tagen der Woche hat das Restaurant nun auch für Einzelpersonen - und nicht nur Gruppen - geöffnet. Foto: Rothe

Heidelberg. (rie) Das Restaurant im ehemaligen Alten Kohlhof darf jetzt Alkohol ausschenken. Die Stadt erteilte dem "Oben" nun die nötige Konzession, die die Betreiber vor gut einem Jahr beantragt hatten. Laut Stadt hatten lange nötige Unterlagen gefehlt.

Für Anwalt Felix Michl, der die Besitzerfamilie Hofbauer im Rechtsstreit mit der Stadt um den Rückkauf des Anwesens vertritt, ist die Konzession keine große Sache: "Die Familie Hofbauer macht, was sie immer gemacht hat, sie betreibt ein Restaurant - und jetzt eben auch in der finalen Ausbaustufe."

Doch mit dem Alkoholausschank geht eine weitere Änderung einher: Ab nächsten Freitag, 1. Juni, so erklärte Küchenchef Robert Rädel der RNZ, fällt die bisher gültige Gruppen-Regel. Dann hat das Lokal an drei Tagen in der Woche - Donnerstag, Freitag und Samstag - ab 18 Uhr ganz normal geöffnet. Eine Reservierung ist weiterhin nötig, aber einen Tisch kriegt künftig jeder - nicht mehr erst ab sechs Personen. Maximal 20 Gäste können pro Abend bewirtet werden. An den restlichen vier Tagen der Woche gilt weiterhin die Gruppen-Regel.

Das Menü mit "13 unverwechselbaren Kombinationen", wie es auf der Website unter www.restaurant-oben.de heißt, kostet 120 Euro. Und dazu gibt es nun auch die Weinbegleitung. "In der ersten Woche sind wir schon ausgebucht", sagt Rädel. Er freut sich, dass "man jetzt sieben Tage die Woche die Möglichkeit hat, bei uns zu essen".

Kommt damit wieder Bewegung in den Rechtsstreit? Die Stadt klagt vor dem Landgericht auf Rückkauf des Anwesens, da sie eine Grundbuchklausel nicht erfüllt sieht, welche die Besitzer verpflichtet, bis Juni 2022 eine Gaststätte zu betreiben. Und auch wenn die Familie Hofbauer behauptet, das "Oben" sei seit Januar 2017 ein "richtiges Restaurant", folgte das Landgericht in seinem Beschluss im April weitgehend der Rechtsauffassung der Stadt.

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Eine Stadtsprecherin reagierte gestern auf RNZ-Anfrage eindeutig: "An der Haltung der Stadt ändern diese Neuigkeiten nichts. Es gibt einen Gemeinderatsbeschluss, den Rückkauf voranzutreiben. Und den setzen wir um." Auch Michael Hofbauer hat die Hoffnung auf eine gütliche Einigung aufgegeben: "Ich denke nicht, dass sich der Gemeinderat von seiner Forderung nach einer Ausflugsgastronomie abbringen lässt."

Info: Reservierungen sind unter Telefon 0172/9171744 oder per E-Mail an info@restaurant-oben.de möglich.

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