Ob in der Gastronomie, bei Lieferdiensten oder im Handwerk: Beschäftigte, die persönlich Dienstleistungen erbringen, können mit Trinkgeld rechnen. Was Beschäftigte und Kunden wissen müssen.
Von Bernadette Winter
Berlin. (dpa-tmn) Beim Friseur, im Restaurant, nach der Taxifahrt: In vielen Berufen ist Trinkgeld eine wichtige Einkommensquelle. Aber welche Regeln gelten? Muss das Trinkgeld versteuert werden, dürfen Beschäftigte es in jedem Fall behalten - und hat der Arbeitgeber da ein Wörtchen mitzureden? Arbeitsrechtler geben einen Überblick für
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