Kann ich mich mit Kater krankmelden?
Auf der Weihnachtsfeier zu tief ins Glas geschaut, lautstark über die Führungskraft gelästert und am nächsten Tag zu verkatert für den Dienst: Wann kommen Beschäftigte in Schwierigkeiten?
Köln. (dpa-tmn) Sekt, Wein und Hochprozentiges: Lädt die Firma zur Weihnachtsfeier, wird oft kräftig ausgeschenkt und angestoßen. Wer sich nach der Weihnachtsfeier krankmeldet, muss aber in der Regel keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen befürchten, wenn tatsächlich eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt.
"Krank ist krank", sagt Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied im
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