Wann beginnt ein Arbeitsverhältnis?
Wenn der Arbeitsvertrag unterschrieben ist, beginnt automatisch die Beschäftigung? Nicht unbedingt, zeigt ein Urteil. Warum das wichtig sein kann.

Celle. (dpa-tmn) Ein Arbeitsverhältnis beginnt erst ab Beginn der Entgeltfortzahlung, nicht schon mit Abschluss des Arbeitsvertrags, zeigt ein Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (Az. L 16 KR 61/24). Das kann Auswirkungen auf die Anmeldung zur Sozialversicherung und damit verbundenen Ansprüchen - etwa auf Krankengeld - haben.
Das Gericht verhandelte die Klage eines
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