Plus Urteil

Wann beginnt ein Arbeitsverhältnis?

Wenn der Arbeitsvertrag unterschrieben ist, beginnt automatisch die Beschäftigung? Nicht unbedingt, zeigt ein Urteil. Warum das wichtig sein kann.

12.02.2025 UPDATE: 12.02.2025 08:13 Uhr 55 Sekunden
Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall entsteht bei neuen Arbeitsverhältnissen generell erst nach einer vierwöchigen Wartezeit. Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-tmn​

Celle. (dpa-tmn) Ein Arbeitsverhältnis beginnt erst ab Beginn der Entgeltfortzahlung, nicht schon mit Abschluss des Arbeitsvertrags, zeigt ein Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (Az. L 16 KR 61/24). Das kann Auswirkungen auf die Anmeldung zur Sozialversicherung und damit verbundenen Ansprüchen - etwa auf Krankengeld - haben.

Das Gericht verhandelte die Klage eines

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