Plus Urteil

Handy-Kauf mit Tarif - Händler nicht für alles verantwortlich

Vertrag abgeschlossen, Smartphone fehlt – aber trotzdem schon Grundgebühr zahlen? Warum Händler für solche Provider-Regeln nicht geradestehen müssen, zeigt ein aktuelles Urteil.

03.11.2025 UPDATE: 03.11.2025 08:22 Uhr 1 Minute, 50 Sekunden
Urteil: Ist der Mobilfunkbetreiber (Provider) für die Servicebedingungen verantwortlich, kann nicht der Händler haftbar gemacht werden. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa-tmn​

Frankfurt/Main. (dpa-tmn) Verkauft ein Händler ein Smartphone und bietet in diesem Zuge optional auch Tarife an, ist er nicht für die jeweiligen Servicebedingungen der Mobilfunkbetreiber verantwortlich. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main hervor (Az. 6 U 117/24).

In dem Fall hatte ein Verbraucher auf der Homepage eines Händlers ein Smartphone gekauft