Handy-Kauf mit Tarif - Händler nicht für alles verantwortlich
Vertrag abgeschlossen, Smartphone fehlt – aber trotzdem schon Grundgebühr zahlen? Warum Händler für solche Provider-Regeln nicht geradestehen müssen, zeigt ein aktuelles Urteil.

Frankfurt/Main. (dpa-tmn) Verkauft ein Händler ein Smartphone und bietet in diesem Zuge optional auch Tarife an, ist er nicht für die jeweiligen Servicebedingungen der Mobilfunkbetreiber verantwortlich. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main hervor (Az. 6 U 117/24).
In dem Fall hatte ein Verbraucher auf der Homepage eines Händlers ein Smartphone gekauft



