Krankheitskosten und die Steuer
Gesundheitsausgaben können Steuerzahler als außergewöhnliche Belastung absetzen - unter einigen Voraussetzungen. Was Sie dazu bei Medikamenten wissen müssen - und Sonderfälle.
Berlin. (dpa) Ausgaben für Reha und Arztbesuche können Steuerzahler unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung absetzen. Bei Ausgaben für Medikamente ist dies nur möglich, wenn dafür eine ärztliche Verordnung in Form eines Rezeptes vorliegt.
"Bei andauernden oder chronischen Erkrankungen genügt es, das Attest nur einmal vorzulegen. Somit muss
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+