Plus Regeln und Ausnahmen

Krankheitskosten und die Steuer

Gesundheitsausgaben können Steuerzahler als außergewöhnliche Belastung absetzen - unter einigen Voraussetzungen. Was Sie dazu bei Medikamenten wissen müssen - und Sonderfälle.

25.09.2024 UPDATE: 25.09.2024 04:00 Uhr 1 Minute, 20 Sekunden
Der Bundesfinanzhof muss entscheiden, ob Nahrungsergänzungsmittel für Krebspatienten zwangsläufig sind - und daher ein steuerlicher Abzug der Kosten dafür berechtigt ist. Foto: Christin Klose/dpa-tmn​

Berlin. (dpa) Ausgaben für Reha und Arztbesuche können Steuerzahler unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung absetzen. Bei Ausgaben für Medikamente ist dies nur möglich, wenn dafür eine ärztliche Verordnung in Form eines Rezeptes vorliegt. 

"Bei andauernden oder chronischen Erkrankungen genügt es, das Attest nur einmal vorzulegen. Somit muss

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