Plus Pflichtverletzung

Eigentümer kann nicht Verwalter verklagen

Verletzt ein Verwalter eine Pflicht, können Wohnungseigentümer Schadenersatz verlangen. Aber von wem? Ein Urteil des BGH könnte für Eigentümer künftig zu mehr Aufwand führen.

23.09.2024 UPDATE: 23.09.2024 08:12 Uhr 1 Minute, 1 Sekunde
BGH-Urteil: Einen Anspruch auf Schadenersatz kann ein Eigentümer nur bei der WEG geltend machen, nicht beim Verwalter. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa/dpa-tmn​

Bonn. (dpa) Einzelne Wohnungseigentümer können ihren Verwalter nicht mehr direkt auf Schadenersatz verklagen. Verletzt ein Verwalter seine Pflichten, muss sich die Klage auf Schadenersatz gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft richten. 

Das geht aus einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Az. V ZR 34/24) hervor. Auf den Fall macht der Eigentümerverband Wohnen im Eigentum

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