Besondere Vorsicht beim Spurwechsel
Links, rechts, links, rechts – so läuft das Reißverschlussverfahren. Doch wer in die andere Spur einfädeln will, sollte im Zweifel lieber zurückstecken. Ein Gerichtsurteil zeigt, warum.

Zeit für das Reißverschlussverfahren: Erzwingen darf man den Spurwechsel aber nicht. Foto: Daniel Reinhardt/dpa
Essen. (dpa-tmn) Wer vor Engstellen die Spur wechselt, darf das nur besonders vorsichtig machen und dabei niemanden gefährden - das gilt auch beim Reißverschlussverfahren. Ansonsten ist der Spurwechsler bei Unfällen in der Regel allein verantwortlich. Das bestätigt eine Entscheidung des Landgerichts Essen, über die der ADAC berichtet. (Az.: 13 S 41/24)
Zusammenstoß beim
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