30 Grad in der Wohnung
Vermieter sind grundsätzlich in der Pflicht, Mietwohnungen ausreichend vor Wärme zu schützen. Tun sie das nicht, können Mieter von verschiedenen Rechten Gebrauch machen.

Hitze in der Wohnung ist nicht automatisch ein Mietmangel, es kann aber einer sein. Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn
Berlin. (dpa) Wenn die Temperaturen auf dem Thermometer steigen, bleibt es nicht aus, dass sich auch die eigene Wohnung aufheizt. Ein Mietmangel ist das nicht automatisch - dafür muss es schon sehr warm werden.
Grundsätzlich sind Vermieter dazu verpflichtet, "für einen den Regeln der Technik entsprechenden sommerlichen Wärmeschutz zu sorgen", teilt der Deutsche Mieterbund (DMB) mit. Nur
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