Laufzeit beginnt mit Vertragsschluss
Telekommunikationsunternehmen sammeln meist erst einmal Kunden, bevor sie ihr Netz ausbauen - gerne auch an der Haustür. Was das für vorab abgeschlossene Verträge bedeutet, zeigt ein aktuelles Urteil.

Die Mindestlaufzeit von Glasfaserinternet-Verträgen beginnt bereits mit dem Vertragsabschluss und nicht erst mit der Freischaltung des Anschlusses, wie ein Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts bestätigt. Foto: Jan Woitas/dpa
Hamburg. (dpa-tmn) Eine vereinbarte Mindestlaufzeit bei Glasfaserinternet-Verträgen beginnt schon mit dem Abschluss des Vertrags und nicht erst dann, wenn der Anschluss tatsächlich freigeschaltet wird. Das geht aus einem Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts hervor, auf das die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen als Klägerin hinweist (Az.: 10 UKL 1/24).
In dem Fall hatte das
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