Plus Geht das?

Das eigene Arbeitszeugnis schreiben

Verlangen Arbeitnehmende beim Ausscheiden aus dem Job ein Arbeitszeugnis, kann es sein, dass es heißt: "Schreiben Sie doch bitte selbst etwas!" Ist das erlaubt - und wie geht man vor?

03.11.2025 UPDATE: 03.11.2025 07:53 Uhr 1 Minute, 12 Sekunden

Wer es sich zutraut, sein Arbeitszeugnis selbst zu schreiben, sollte das nur mit fachlichem Gegencheck machen. Foto: Monique Wüstenhagen/dpa-tmn​

Saarbrücken. (dpa-tmn) Bei einem Arbeitszeugnis ist der Arbeitgeber in der Ausstellungspflicht. "Er hat das Zeugnis auszustellen und kann den Arbeitnehmer nicht zwingen, selbst eines zu entwerfen", sagt Beatrice Zeiger. Die Juristin leitet die Abteilung Beratung bei der Arbeitskammer des Saarlandes.

Selbst schreiben: Kann statt Muss

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind also