Das eigene Arbeitszeugnis schreiben
Verlangen Arbeitnehmende beim Ausscheiden aus dem Job ein Arbeitszeugnis, kann es sein, dass es heißt: "Schreiben Sie doch bitte selbst etwas!" Ist das erlaubt - und wie geht man vor?

Wer es sich zutraut, sein Arbeitszeugnis selbst zu schreiben, sollte das nur mit fachlichem Gegencheck machen. Foto: Monique Wüstenhagen/dpa-tmn
Saarbrücken. (dpa-tmn) Bei einem Arbeitszeugnis ist der Arbeitgeber in der Ausstellungspflicht. "Er hat das Zeugnis auszustellen und kann den Arbeitnehmer nicht zwingen, selbst eines zu entwerfen", sagt Beatrice Zeiger. Die Juristin leitet die Abteilung Beratung bei der Arbeitskammer des Saarlandes.
Selbst schreiben: Kann statt Muss
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind also



