Rücklage für Instandhaltung
Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind verpflichtet, Rücklagen für Instandhaltungen am Gemeinschaftseigentum zu bilden. Das müssen Vermieter für die Werbungskosten wissen.
Berlin (dpa/tmn) - Ausgaben, die mit der Vermietung zusammenhängen, können Eigentümer in ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Das trifft auch auf eingezahlte Rücklagen für die Instandhaltung am Gemeinschaftseigentum zu - etwa an der Fassade, am Dach oder den Hauswasser- und Abwasserleitungen.
Die Kosten dafür können "zum Zeitpunkt der Zahlung aus den Rücklagen als
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+