Plus Demenzklausel

Demenzkrank? - Haftpflicht leistet nur mit Zusatzklausel

Wer glaubt, die Privathaftpflichtversicherung leistet immer, wenn Dritte durch eigenes Handeln zu Schaden kommen, irrt. Bei geistiger Beeinträchtigung benötigt es nämlich eine entscheidende Klausel.

29.08.2024 UPDATE: 29.08.2024 08:09 Uhr 50 Sekunden
Für Menschen mit Demenz sollte in der privaten Haftpflichtversicherung eine spezielle Klausel enthalten sein. Foto: Christin Klose/dpa-tmn​

Mainz (dpa/tmn) - Die Socken in den Kühlschrank und die Bücher ins Schuhregal gelegt: Auch wenn Demenzkranke ihren Angehörigen mit solchen Handlungen auf die Nerven gehen - kaputt geht dadurch noch nichts. Doch die eingeschränkten geistigen Fähigkeiten der Erkrankten können auch zu gefährlichen Situationen führen - in denen womöglich Dritte zu Schaden kommen. Üblicherweise greift in solchen

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