Demenzkrank? - Haftpflicht leistet nur mit Zusatzklausel
Wer glaubt, die Privathaftpflichtversicherung leistet immer, wenn Dritte durch eigenes Handeln zu Schaden kommen, irrt. Bei geistiger Beeinträchtigung benötigt es nämlich eine entscheidende Klausel.

Mainz (dpa/tmn) - Die Socken in den Kühlschrank und die Bücher ins Schuhregal gelegt: Auch wenn Demenzkranke ihren Angehörigen mit solchen Handlungen auf die Nerven gehen - kaputt geht dadurch noch nichts. Doch die eingeschränkten geistigen Fähigkeiten der Erkrankten können auch zu gefährlichen Situationen führen - in denen womöglich Dritte zu Schaden kommen. Üblicherweise greift in solchen
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