Kann man für Privatchats gekündigt werden?
Was in der Freizeit passiert, hat in der Regel keinen Einfluss auf den Job. Doch in Ausnahmefällen können private Nachrichten auch den Job gefährden. Ein Rechtsexperte ordnet ein.

Berlin. (dpa-tmn) Wer mit anderen privat in Chats schreibt, erwartet vielleicht nicht, dass es Auswirkungen auf den Job haben könnte. Mitunter können Nachrichten in Gruppenchats aber Grund für eine Abmahnung oder eine Kündigung sein. Das erklärt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht mit Verweis auf ein Gerichtsurteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) aus dem Jahr 2023 (Az.: 2 AZR
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