Plus Arbeitsrecht

Kann ich Resturlaub mit ins neue Jahr nehmen?

Haben Sie noch Urlaubstage offen und wissen nicht, wohin damit? Diese Regelungen sollten Sie kennen, wenn Sie vermeiden wollen, dass Ihr Resturlaub nicht zum 31. Dezember weg ist.

08.11.2024 UPDATE: 08.11.2024 09:44 Uhr 1 Minute, 8 Sekunden
Wohin mit den offenen Urlaubstagen? Wer keine freien Tage verschenken will, sollte sich rechtzeitig Gedanken machen. Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-tmn​

Stuttgart. (dpa-tmn) Das Jahr neigt sich dem Ende zu. Wer noch offene Urlaubstage hat, muss die schnell verplanen, sonst verfällt der Anspruch. Oder kann man Urlaubstage auch mit ins neue Jahr nehmen? 

Grundsätzlich gilt: Im Bundesurlaubsgesetz ist geregelt, dass der Urlaub im laufenden Kalenderjahr genommen werden muss. Verbleibt zum Jahresende noch Resturlaub, verfällt dieser am 31.

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