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Erbschaft muss Finanzamt gemeldet werden

Ob Erbschaft, Vermächtnis oder Schenkung: Das Finanzamt will detailliert informiert werden, wer von wem was und in welchem Wert bekommt. Doch wie stellt man's an?

04.09.2025 UPDATE: 04.09.2025 10:00 Uhr 2 Minuten, 47 Sekunden
Erbschaften müssen dem Finanzamt innerhalb von drei Monaten gemeldet werden: Die Frist gilt auch für Vermächtnisse. Foto: Christin Klose/dpa-tmn​

Von Sabine Meuter

Berlin/Bonn. (dpa-tmn) Eine Erbschaft gemacht, ein Vermächtnis bekommen? Dann interessiert das auch das Finanzamt. Denn auf das, was jemand erhalten hat, fallen womöglich Steuern an.

Wer Vermögen erbt, müsse das innerhalb von drei Monaten nach Bekanntwerden der Erbschaft dem Finanzamt melden, sagt Claudia Kalina-Kerschbaum von der Bundessteuerberaterkammer in

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