Plus Als Kind Gewalt erfahren?

Anspruch auf Rente prüfen

Schläge, Tritte, Liebesentzug: Wem so etwas als Kind widerfahren ist, kann als Erwachsener späte Entschädigung erfahren - in Form einer sogenannten Beschädigtenrente.

09.10.2024 UPDATE: 09.10.2024 09:41 Uhr 47 Sekunden
Wer als Kind Opfer von Gewalt wurde, kann seit dem Jahr 2000 Anspruch auf eine Beschädigtenrente geltend machen, wie das Sozialgericht München in einem aktuellen Fall entschied. Foto: Arne Dedert/dpa-tmn​

Berlin. (dpa) Wer als Kind zu Hause Gewalt erlitten hat, dem steht seit dem Jahr 2000 die sogenannte Beschädigtenrente zu. Erst kürzlich hatte ein Mann erfolgreich geklagt, der noch als Erwachsener unter den Folgen der physischen und psychischen Misshandlung aus der Kindheit leidet. Auf das Urteil des Sozialgerichts München (Az. S 31 VG 20/21) verweist die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+