Anspruch auf Rente prüfen
Schläge, Tritte, Liebesentzug: Wem so etwas als Kind widerfahren ist, kann als Erwachsener späte Entschädigung erfahren - in Form einer sogenannten Beschädigtenrente.
Berlin. (dpa) Wer als Kind zu Hause Gewalt erlitten hat, dem steht seit dem Jahr 2000 die sogenannte Beschädigtenrente zu. Erst kürzlich hatte ein Mann erfolgreich geklagt, der noch als Erwachsener unter den Folgen der physischen und psychischen Misshandlung aus der Kindheit leidet. Auf das Urteil des Sozialgerichts München (Az. S 31 VG 20/21) verweist die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des
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