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BGH prüft Pflicht von Online-Anbietern zur Internetsperre

Karlsruhe (dpa) - Die Haftung von Internet-Anbietern für Webseiten mit illegalen Inhalten prüft seit Donnerstag der Bundesgerichtshof (BGH). Das Gericht will klären, ob und wenn ja unter welchen Voraussetzungen die Anbieter die entsprechenden Seiten sperren müssen.

30.07.2015 UPDATE: 30.07.2015 17:51 Uhr 1 Minute, 16 Sekunden
Piraten-Parteitag
Die Piratenpartei forderte immer wieder die Abschaffung GEMA. Foto: Oliver Berg/Archiv

Karlsruhe (dpa) - Die Haftung von Internet-Anbietern für Webseiten mit illegalen Inhalten prüft seit Donnerstag der Bundesgerichtshof (BGH). Das Gericht will klären, ob und wenn ja unter welchen Voraussetzungen die Anbieter die entsprechenden Seiten sperren müssen.

Konkret liegt den Richtern die Klage der Verwertungsgesellschaft Gema vor, die die Rechte von Komponisten, Textdichtern und

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