BGH prüft Pflicht von Online-Anbietern zur Internetsperre
Karlsruhe (dpa) - Die Haftung von Internet-Anbietern für Webseiten mit illegalen Inhalten prüft seit Donnerstag der Bundesgerichtshof (BGH). Das Gericht will klären, ob und wenn ja unter welchen Voraussetzungen die Anbieter die entsprechenden Seiten sperren müssen.
Karlsruhe (dpa) - Die Haftung von Internet-Anbietern für Webseiten mit illegalen Inhalten prüft seit Donnerstag der Bundesgerichtshof (BGH). Das Gericht will klären, ob und wenn ja unter welchen Voraussetzungen die Anbieter die entsprechenden Seiten sperren müssen.
Konkret liegt den Richtern die Klage der Verwertungsgesellschaft Gema vor, die die Rechte von Komponisten, Textdichtern und
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+