Mieter können keine Baumfällung verlangen
Anspruch nur in Folge von baulichen Gegebenheiten
Berlin (dpa) - Mieter müssen mit Vogelschwärmen in ihrer Nachbarschaft leben. Die Belästigung durch Lärm und Kot von Vögeln sei als großstadttypisch hinzunehmen, berichtet die Zeitschrift "Das Grundeigentum" (Nr. 8/2020) des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin.
Wenn sich in der Umgebung eines Hauses also vermehrt Tauben oder Krähen einfinden, kann ein Mieter nicht ohne weiteres
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+