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Kontoauszüge drei Jahre aufbewahren

Sie dienen als Zahlungsbeleg

23.02.2016 UPDATE: 24.02.2016 06:00 Uhr 44 Sekunden

Foto: dpa

tmn. Verbraucher sollten ihre Kontoauszüge mindestens drei Jahre aufbewahren. Dazu sind sie zwar nicht gesetzlich verpflichtet, aber die Belege können Kunden unter Umständen helfen, ihre Rechte durchzusetzen. Etwa im Streitfall: "Denn sie dienen genauso wie Kassenzettel als Zahlungsbeleg", erläutert Julia Topar vom Bundesverband deutscher Banken. Geht also der Drucker oder die Waschmaschine

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