Bei Geldmangel ist keine Steuererklärung in elektronischer Form nötig
Damit gaben die Richter der Klage eines selbstständigen Zeitungszustellers aus der Südpfalz statt.

Symbolbild: dpa
Neustadt/Weinstraße. (dpa) Wenn ein Unternehmer kein Geld für einen PC hat, muss er die Steuererklärung auch nicht in elektronischer Form abgeben. Das geht aus einem am Mittwoch in Neustadt veröffentlichten Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz hervor. Damit gaben die Richter der Klage eines selbstständigen Zeitungszustellers aus der Südpfalz statt. Der Mann, der knapp 6000 Euro im Jahr
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