Stornogebühr für Urlaub darf nicht zu hoch sein
Wenn Pauschalurlauber doch nicht verreisen können, müssen sie dem Veranstalter eine Stornogebühr zahlen.
Bad Homburg (dpa) - Verlangt ein Reiseveranstalter die Hälfte des Reisepreises als Stornogebühr, müssen Urlauber das nicht hinnehmen. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Bad Homburg (Az.: 2 C 2142/17 (28)). Demnach ist eine Stornopauschale von 50 Prozent unzulässig, wenn Kunden bis 30 Tage vor Beginn der Reise kündigen.
In dem verhandelten Fall ging es um eine zweiwöchige Reise auf
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