Plus Urteil

Zug zum Flug verspätet – Entschädigung für Urlauber

Mit "Rail and Fly" versprechen Reiseveranstalter eine unkomplizierte Anreise zum Airport. Bei Verspätungen müssen die Anbieter dann einstehen - sofern Urlauber zeitlich nicht zu knapp geplant haben.

10.09.2025 UPDATE: 10.09.2025 09:34 Uhr 1 Minute, 34 Sekunden
Zugverspätung: Mögliche Ansprüche auf Entschädigung bestehen immer nur, wenn der Bahntransfer zum Flughafen explizit Teil der Reisebuchung ist.   Foto: Christoph Soeder/dpa-tmn​

Böblingen. (dpa-tmn) Bei vielen Pauschalreisen ist auch der Zug zum Flug im Preis enthalten. Doch was ist, wenn die Bahn sich am Reisetag stark verspätet und deshalb der Flieger ohne die Urlauber abhebt? 

Dann haben Betroffene einem Gerichtsurteil zufolge Anspruch auf Entschädigung gegenüber dem Veranstalter: Da der Bahntransfer Inhalt des Reisevertrags ist, muss der Veranstalter sich

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