Mit diesen Unebenheiten im Gehweg muss man rechnen
Im Straßenverkehr müssen alle aufpassen, auch Fußgänger. Sie sollten ihre Augen auch auf dem Gehweg haben. Denn wer über unebene Platten stolpert, könnte leer ausgehen, wenn er Schadenersatz fordert.
Lübeck. (dpa) Wer auf dem Bürgersteig geht, achtet besser darauf, wohin genau er tritt. Denn gewisse Unebenheiten muss man in Kauf nehmen. Mit Höhenunterschieden von bis zu drei Zentimetern ist zu rechnen. Das geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Lübeck hervor (Az.: 10 O 240/23), auf die der ADAC hinweist.
In dem Fall war ein Fußgänger über einen Gehweg gelaufen, über eine Kante
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