Plus Urteil

Mit diesen Unebenheiten im Gehweg muss man rechnen

Im Straßenverkehr müssen alle aufpassen, auch Fußgänger. Sie sollten ihre Augen auch auf dem Gehweg haben. Denn wer über unebene Platten stolpert, könnte leer ausgehen, wenn er Schadenersatz fordert.

21.10.2024 UPDATE: 21.10.2024 08:18 Uhr 48 Sekunden
Fußvolk: Aber auch wer per pedes im Verkehr unterwegs ist, sollte genau schauen, wohin der Weg führt und in welchem Zustand er ist, um Stolperunfälle zu vermeiden. Foto: Peter Kneffel/dpa-tmn​

Lübeck. (dpa) Wer auf dem Bürgersteig geht, achtet besser darauf, wohin genau er tritt. Denn gewisse Unebenheiten muss man in Kauf nehmen. Mit Höhenunterschieden von bis zu drei Zentimetern ist zu rechnen. Das geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Lübeck hervor (Az.: 10 O 240/23), auf die der ADAC hinweist.

In dem Fall war ein Fußgänger über einen Gehweg gelaufen, über eine Kante

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+