Plus Pflicht zum Führerschein-Umtausch

Wie mache ich das genau?

Wer einen vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerschein hat, muss das Dokument nach einem Staffelplan umtauschen.

18.01.2021 UPDATE: 18.01.2021 12:12 Uhr 1 Minute, 21 Sekunden
Nur der «Lappen» muss gehen: Die Fahrerlaubnis bleibt erhalten - aber alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheindokumente müssen jeweils nach Alter des Inhabers oder nach Ausstellungsjahr staffelweise in den nächsten Jahren in ein EU-Dokument umgetauscht werden. Foto: Andrea Warnecke/dpa

München (dpa/tmn) - Alte Führerscheindokumente müssen gemäß einer EU-Richtlinie bis spätestens 19. Januar 2033 in ein einheitliches Dokument umgetauscht werden. Das passiert staffelweise. Für