Plus Urteil

Zu Hause Unterrichten ist Kindeswohlgefährdung

Intensiv lehren, aber nicht in der Schule: Selbst wenn Eltern dazu staatliche Schulbücher nutzen, müssen sie mit einschneidenden rechtlichen Konsequenzen rechnen.

15.05.2023 UPDATE: 15.05.2023 09:26 Uhr 35 Sekunden
Unterricht im Wohnzimmer - auch wenn Eltern ihre Kinder dabei staatliche Schulbücher studieren lassen, verstößt das laut Rechtsprechung gegen die Regeln. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa/dpa-tmn​

Karlsruhe/Berlin (dpa/tmn) - Daheim büffeln, statt die Schulbank zu drücken: Seine Kinder zu Hause zu unterrichten kann Eltern als Kindeswohlgefährdung ausgelegt werden. So hat das Oberlandesgerichts Karlsruhe (AZ: 5 UF 188/22) entschieden, obwohl die betreffenden Eltern in einem entsprechenden Fall staatliche Schulbücher nutzten und angaben, ihren Sohn zu Hause intensiv zu

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