Zu Hause Unterrichten ist Kindeswohlgefährdung
Intensiv lehren, aber nicht in der Schule: Selbst wenn Eltern dazu staatliche Schulbücher nutzen, müssen sie mit einschneidenden rechtlichen Konsequenzen rechnen.
Karlsruhe/Berlin (dpa/tmn) - Daheim büffeln, statt die Schulbank zu drücken: Seine Kinder zu Hause zu unterrichten kann Eltern als Kindeswohlgefährdung ausgelegt werden. So hat das Oberlandesgerichts Karlsruhe (AZ: 5 UF 188/22) entschieden, obwohl die betreffenden Eltern in einem entsprechenden Fall staatliche Schulbücher nutzten und angaben, ihren Sohn zu Hause intensiv zu
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