Plus Urteil

Kindergeld wird bei Grundsicherung als Einkommen angerechnet

Kann jemand seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten, gibt es die Grundsicherung. Darauf werden allerdings Einnahmen aller Art angerechnet - auch Kindergeld.

12.04.2023 UPDATE: 12.04.2023 12:39 Uhr 49 Sekunden
Kindergeld wird auf die Grundsicherung angerechnet - das gilt laut einem Gerichtsurteil auch dann, wenn das im Haushalt lebende volljährige Kind das Kindergeld direkt auf sein eigenes Konto gezahlt bekommt. Foto: Arne Dedert/dpa-tmn​

Speyer. (dpa/tmn) - Selbst wenn das Kindergeld direkt auf das Konto eines im selben Haushalt lebenden volljährigen Kindes fließt - es zählt bei der Grundsicherung als Einkommen der Eltern. Auf eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Speyer (Az.: 18 AS 917/20) weist das Rechtsportal "anwaltauskunft.de" hin.

Im konkreten Fall hatten in einem Einfamilienhaus ohne abgetrennte

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+