Plus Gericht stärkt Vater

Telefonate mit Kind sind immer erlaubt

Auch wenn es eine penible Besuchs- und Ferienregelung gibt, ist es nicht verboten, wenn der Umgangsberechtigte außerhalb dieser Zeiten sein Kind anruft.

11.12.2023 UPDATE: 11.12.2023 08:34 Uhr 58 Sekunden
Sind in der Umgangsvereinbarung keine Regeln für telefonische Kontakte mit dem Kind vereinbart, muss der Umgangsberechtigte davon ausgehen, dass er sein Kind auch außerhalb der Umgangszeiten anrufen darf. Foto: Hans-Jürgen Wiedl/dpa-tmn​

Berlin (dpa/tmn) - Sind in der Umgangsvereinbarung zwischen getrennten Eltern keine Regeln für telefonische Kontakte mit dem Kind vereinbart, muss der Umgangsberechtigte davon ausgehen, dass er sein Kind auch außerhalb der Umgangszeiten anrufen darf. Auf eine entsprechende Entscheidung des Kammergerichts Berlin (Az: 17 WF 51/23) weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen

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