Plus Eigentlich verboten

Roller darf nicht auf dem Gehwerk parken

Mit dem Zweirad lässt sich an jedem noch so beliebten Ort ein freies Fleckchen zum Parken finden.

10.08.2020 UPDATE: 10.08.2020 14:40 Uhr 36 Sekunden
Das Parken auf Gehwegen ist offiziell verboten - auch ohne ausdrückliches Hinweisschild. Foto: Christoph Walter/dpa
Berlin (dpa) - Es ist üblich, aber nicht rechtens: Das Abstellen von Motorrad oder Roller auf dem Gehweg ohne entsprechende Beschilderung. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) macht beim Parken auf dem Gehweg keinen Unterschied zwischen einem Roller oder einem Auto. "Alle versicherungspflichtigen Zweiräder müssen (und dürfen) auf der Straße parken", erklärt der Auto Club Europa (ACE). 

Ausnahme:

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