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Was Arbeitnehmer von der Steuer absetzen können

Eine Steuererklärung sollte jeder abhängig Beschäftigte einreichen.

02.03.2016 UPDATE: 02.03.2016 10:09 Uhr 2 Minuten, 45 Sekunden

Für die Kinderbetreuung können Eltern bis zu 4000 Euro als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen. Foto: dpa

Münster/Hessen. (dpa)  Wer seine Einkommenssteuererklärung einreicht, profitiert von einer Änderung: Denn der Gesetzgeber hat den Grundfreibetrag für 2015 erhöht – auf 8472 Euro pro Steuerzahler. Wer also im vergangenen Jahr weniger als dieses Minimum verdient hat, muss überhaupt keine Einkommenssteuer zahlen. Für alle anderen sinkt die Steuerlast - allein durch steuerliche Pauschalen. Wollen

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