Was Arbeitnehmer von der Steuer absetzen können
Eine Steuererklärung sollte jeder abhängig Beschäftigte einreichen.

Für die Kinderbetreuung können Eltern bis zu 4000 Euro als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen. Foto: dpa
Münster/Hessen. (dpa) Wer seine Einkommenssteuererklärung einreicht, profitiert von einer Änderung: Denn der Gesetzgeber hat den Grundfreibetrag für 2015 erhöht – auf 8472 Euro pro Steuerzahler. Wer also im vergangenen Jahr weniger als dieses Minimum verdient hat, muss überhaupt keine Einkommenssteuer zahlen. Für alle anderen sinkt die Steuerlast - allein durch steuerliche Pauschalen. Wollen
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