Plus Urteil

Unternehmensziele setzen Prämien nicht außer Kraft

"Variable Vergütungskomponenten" - sind diese im Arbeitsvertrag vorgesehen, müssen sie individuell mit dem Arbeitnehmer vereinbart werden.

11.05.2023 UPDATE: 11.05.2023 11:14 Uhr 42 Sekunden
Das Arbeitsgericht Verden hat entschieden: Sind Prämien im Arbeitsvertrag vorgesehen, müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sie gemeinsam ausgestalten. Foto: Soeren Stache/dpa/dpa-tmn​

Verden/Berlin (dpa/tmn) - Boni, Prämien, Sonderzahlungen: Sieht ein Arbeitsvertrag eine variable Vergütung vor, muss diese an individuelle Ziele geknüpft sein. Erreicht diese die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer, gibt's die vereinbarten Extras.

Die Zahlung von individuellen Prämien kann der Arbeitgeber nicht einfach verweigern, nur weil er in unruhiges Fahrwasser geraten ist. Auf

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