Teilerlass von Fortbildungskredit erhöht Bruttolohn
Berufliche Fortbildungen werden oft mit einem KfW-Kredit finanziert. Nach erfolgreichem Abschluss kann es sein, dass ein Teil erlassen wird. Dafür werden aber Steuern fällig, so ein Urteil.

Stuttgart (dpa/tmn) - Wird ein Darlehen für eine Fortbildung teilweise erlassen, muss das versteuert werden. Und zwar führt der Erlass im Steuerbescheid zu einem erhöhten Bruttoarbeitslohn. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden (Az.: VI R 9/21).
Im konkreten Fall hatte eine Frau an Aufstiegsfortbildungen teilgenommen und dafür einen KfW-Kredit bekommen. Die Kosten der
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