Essen (dpa) - Bei einem attraktiven Jobangebot nehmen viele Arbeitnehmer auch einen Umzug in Kauf, um in der Nähe ihres neuen Arbeitsplatzes zu sein. Muss der Arbeitgeber dann den Umzug bezahlen? Wie sind hier die Regeln? Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein, sagt: "Grundsätzlich hat ein Arbeitnehmer keinen
Weiterlesen mit
-
Alle Artikel lesen mit RNZ+
-
Exklusives Trauerportal mit RNZ+
-
Weniger Werbung mit RNZ+