Bewerbung wegen Sehbehinderung abgelehnt
Die fachliche Kompetenz eines Bewerbers sollte bei einem Auswahlverfahren im Vordergrund stehen. Was kann eine Bewerberin tun, die wegen ihres Augenzuckens eine Absage bekommt?

Kann durch angemessene Vorkehrungen am Arbeitsplatz eine Gleichstellung erreicht werden, darf ein Bewerber mit Sehbehinderung nicht automatisch abgelehnt werden. Foto: Jens Schierenbeck/dpa-tmn
Erfurt (dpa/tmn) - Gesundheitliche Probleme einer Bewerberin dürfen nicht automatisch zur Ablehnung ihrer Bewerbung führen. Der potenzielle Arbeitgeber muss prüfen, ob er durch angemessene Vorkehrungen am Arbeitsplatz eine Gleichstellung erreichen kann. Das geht aus einer Eilentscheidung des Arbeitsgerichts Erfurt hervor (AZ: 7 Ga 6/23), über die die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des
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