Gibt es Spielraum bei der Kündigungsfrist?
Wer über lange Zeit bei einem Arbeitgeber beschäftigt ist, profitiert auch von längeren Kündigungsfristen.

Offenburg (dpa) - Gesetzliche Kündigungsfristen verlängern sich mit der Betriebszugehörigkeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Wer etwa seit 15 Jahren im Betrieb ist, hat laut Gesetz eine Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Ende eines Kalendermonats. Aber darf ein Arbeitgeber davon abweichen?
Die Antwort ist eindeutig: "Die gesetzlichen Kündigungsfristen sind Mindestfristen.
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