Plus Betriebszugehörigkeit

Gibt es Spielraum bei der Kündigungsfrist?

Wer über lange Zeit bei einem Arbeitgeber beschäftigt ist, profitiert auch von längeren Kündigungsfristen.

21.11.2022 UPDATE: 21.11.2022 11:19 Uhr 45 Sekunden
Die gesetzlichen Kündigungsfristen sind Mindestfristen. Arbeitgeber müssen sie zwingend einhalten. Foto: Annette Riedl/dpa

Offenburg (dpa) - Gesetzliche Kündigungsfristen verlängern sich mit der Betriebszugehörigkeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Wer etwa seit 15 Jahren im Betrieb ist, hat laut Gesetz eine Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Ende eines Kalendermonats. Aber darf ein Arbeitgeber davon abweichen?

Die Antwort ist eindeutig: "Die gesetzlichen Kündigungsfristen sind Mindestfristen.

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