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Jeder bringt was mit - Das Prinzip "Bring your own Device" im Job

Viele Berufstätige arbeiten lieber mit eigenen, besseren Geräten. Allerdings lauern dabei zahlreiche rechtliche Fallstricke.

30.01.2017 UPDATE: 30.01.2017 14:02 Uhr 2 Minuten, 51 Sekunden

Den privaten Laptop für die Arbeit nutzen? Der Arbeitgeber kann Mitarbeiter in der Regel nicht dazu verpflichten, das zu machen. Foto: dpa

Berlin/Augsburg. (dpa)  Die Abkürzung "BYOB" findet sich in der Regel auf Partyeinladungen. Die vier Buchstaben stehen für "Bring Your Own Bottle" ("Bring deine eigene Flasche mit"). Das gleiche Prinzip gibt es auch bei der Arbeit, nur nicht ganz so feucht-fröhlich: Die Formel "BYOD" steht für "Bring Your Own Device" oder "Bring dein eigenes Gerät mit".

Statt Dienstrechner oder

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