Plus Arbeitsrecht

Muss ich im Bett liegen, wenn ich krankgeschrieben bin?

Für einige Beschäftigte ist es ein absolutes Tabu, trotz Krankschreibung das Haus zu verlassen: Was, wenn man der Führungskraft über den Weg läuft? Aber ist diese Sorge überhaupt berechtigt?

05.04.2024 UPDATE: 05.04.2024 09:00 Uhr 35 Sekunden
Bei einer Grippe soll man sich zwar schonen, der Gang zur Apotheke oder in den Supermarkt ist Beschäftigten aber trotzdem erlaubt. Foto: Christin Klose/dpa-tmn​

Bremen (dpa/tmn) - Egal, ob der kurze Gang zur Apotheke, der Wocheneinkauf oder ein Spaziergang durch den Park – das Haus oder die Wohnung verlassen, wenn man krankgeschrieben ist, fühlt sich für viele falsch an. Diese Sorge ist jedoch teilweise unberechtigt. Was arbeitsunfähige Beschäftigte unternehmen, darf die Krankheit nicht verschlimmern, wie die Arbeitnehmerkammer Bremen in ihrem Magazin

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