Plus Arbeitsrecht

Kann mein Arbeitgeber weiter einen gelben Schein verlangen?

Sind sie krank, kann der Arbeitgeber ihre Krankmeldung automatisch abrufen. Dürfen Arbeitgeber trotzdem noch die alte Papierform verlangen?

12.02.2024 UPDATE: 12.02.2024 13:00 Uhr 49 Sekunden
Die AU-Bescheinigung auf Papier darf ein Arbeitgeber von gesetzlich versicherten Beschäftigten nicht mehr verlangen. Foto: Bernd Weißbrod/dpa​

Berlin (dpa/tmn) - Sind Beschäftigte krank und können nicht arbeiten, verlangen Arbeitgeber in der Regel spätestens ab dem vierten Kalendertag ein Attest - offiziell Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) genannt. 

Diese Bescheinigung können Arbeitgeber seit 2023 digital abrufen. Dürfen sie dennoch weiter die Krankschreibung in Papierform von ihren Beschäftigten verlangen?

"Nein",

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