Plus Anspruch auf Erholungsurlaub

Wie berechnet sich mein Urlaubsanspruch in Teilzeit?

Eine einfache Formel hilft, den Überblick zu behalten.

09.01.2023 UPDATE: 09.01.2023 09:48 Uhr 32 Sekunden
Wer in Teilzeit arbeitet, darf insgesamt keinen kürzeren Urlaub haben, als das bei Vollzeitbeschäftigten eines Betriebs der Fall ist. Foto: Christin Klose/dpa

Saarbrücken (dpa) - Auch wer in Teilzeit arbeitet, hat Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Aber für wie viele Tage im Jahr haben Beschäftigte frei, wenn sie zum Beispiel nur an drei Tagen in der Woche arbeiten?

Die Länge des Urlaubs von Teilzeitbeschäftigten darf grundsätzlich nicht kürzer sein als bei Vollzeitbeschäftigten des Betriebs, erklärt die Arbeitskammer des Saarlands. Auch

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