Bundesgerichtshof kippt Kontogebühr für Bauspardarlehen
In Zeiten niedriger Zinsen werden Nebeneinnahmen für Bausparkassen immer wichtiger. Mit einer jahrzehntealten Gebühr scheiterten sie jetzt in Karlsruhe - und die Verbraucherschützer haben schon das nächste Entgelt im Visier.

Karlsruhe (dpa) - Bausparkassen dürfen während der Darlehensphase keine Kontogebühr von Verbrauchern verlangen. Dies sei eine unangemessene Benachteiligung der Bausparer, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.
Mit einer solchen Kontogebühr wälzten die Bausparkassen Kosten auf ihre Kunden ab - und zwar für Verwaltungstätigkeiten, die sie überwiegend in ihrem eigenen Interesse
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