Plus Klage in Heimat möglich

EuGH stärkt Geschädigte im VW-Abgasskandal

Millionen Kunden waren von der VW-Abgasaffäre betroffen - nicht nur in Deutschland. Volkswagen hat seinen Hauptsitz allerdings in Wolfsburg. Dürfen Geschädigte deshalb auch nur in der Bundesrepublik klagen? Das höchste Gericht der EU hat jetzt darüber entschieden.

09.07.2020 UPDATE: 09.07.2020 11:28 Uhr 1 Minute, 22 Sekunden
EuGH zum VW-Abgasskandal
Hintergrund des EuGH-Urteils ist der Fall von 574 VW-Kunden in Österreich. Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Luxemburg (dpa) - Im VW-Abgasskandal hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Rechte von Verbrauchern in ganz Europa gestärkt.

Nach dem Urteil müssen Geschädigte nicht unbedingt in Deutschland, wo Volkswagen seinen Hauptsitz hat, gegen den Autohersteller vor Gericht ziehen. Stattdessen können sie VW im Land des Autokaufs auf Schadenersatz verklagen (Rechtssache

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