BGH: Kein Schadenersatz bei Diesel-Kauf nach Herbst 2015
Nach höchstrichterlichem Urteil hat Volkswagen über Jahre Millionen Diesel-Käufer hinters Licht geführt - bis der Abgasbetrug im September 2015 aufflog. Für den BGH ein entscheidender Wendepunkt.
Karlsruhe (dpa) - Tausende Diesel-Kläger, die ihr Auto erst nach Auffliegen des Abgasskandals im September 2015 gekauft haben, bekommen keinen Schadenersatz von Volkswagen. Dem Konzern sei ab diesem Zeitpunkt kein sittenwidriges Verhalten mehr vorzuwerfen, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) heute.
Für die Karlsruher Richter gab es später keinen Grund mehr, der Abgastechnik blind zu
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