Plus Urteil

EuGH: Verbraucherschützer dürfen gegen Facebook klagen

Künftig dürfen Verbraucherschützer selbst gegen Datenschutzverstöße klagen. Dies entschied der EuGH. Verbraucherzentralen kritisierten, dass Internet-Riese Facebook gegen den Datenschutz verstoße.

28.04.2022 UPDATE: 28.04.2022 12:01 Uhr 37 Sekunden
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Laut EuGH sind auch Verbraucherschützer befugt, Verbandsklagen gegen Datenschutzverstöße einzureichen.

Luxemburg (dpa) - Verbraucherschützer dürfen künftig auch ohne konkreten Auftrag von Betroffenen gegen Datenschutzverstöße bei Internet-Riesen wie Facebook klagen.

Die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) stehe einer deutschen Regelung nicht im Weg, nach der nicht nur Datenschutzbeauftragte klagen dürfen, sondern auch Verbraucherschützer Verbandsklagen einreichen können,