EuGH: Verbraucherschützer dürfen gegen Facebook klagen
Künftig dürfen Verbraucherschützer selbst gegen Datenschutzverstöße klagen. Dies entschied der EuGH. Verbraucherzentralen kritisierten, dass Internet-Riese Facebook gegen den Datenschutz verstoße.
Luxemburg (dpa) - Verbraucherschützer dürfen künftig auch ohne konkreten Auftrag von Betroffenen gegen Datenschutzverstöße bei Internet-Riesen wie Facebook klagen.
Die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) stehe einer deutschen Regelung nicht im Weg, nach der nicht nur Datenschutzbeauftragte klagen dürfen, sondern auch Verbraucherschützer Verbandsklagen einreichen können,
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