BGH stellt klar: Flaschenpfand muss extra angegeben werden
Um die Preise von Waren besser beurteilen und vergleichen zu können, muss der Verkaufspreis und Pfandbetrag getrennt angegeben werden. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Karlsruhe (dpa) - Pfand für Flaschen und Gläser muss in der Werbung getrennt vom Preis des Produktes angegeben werden. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe und beendete damit einen jahrelangen Streit zwischen dem Verband Sozialer Wettbewerb und einer Kieler Warenhauskette. Vorausgegangen war ein Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH), der im Juni die separate Ausweisung
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